Der Hürdenlauf im Treppenhaus bringt im Notfall keine Bestzeit!
Wenn es im Zimmer, in der Wohnung oder im Gebäude brennt, bleibt oft nur noch der direkte Weg nach draußen. Damit eine Flucht für die Bewohner aber möglich ist, müssen die Rettungswege im Haus funktionsfähig sein. In der Regel muß der Treppenraum, durch den man alltäglich seine Wohnung erreicht, begehbar sein, daß heißt frei von "Gerümpel". Im Notfall - wenn jeder um sein Leben rennt, kann solches "Gerümpel" zu erheblichen Störungen des Flucht- oder Rettungsverlaufes führen. Darüber hinaus gilt es folgende Ratschläge zu beachten:
An den Treppenraum angrenzende Kellertüren stets geschlossen halten, erst recht, wenn es sich baurechtlich um feuerhemmende „Brandschutztüren" handelt.
Den Raum unter Treppenpodesten oder -absätzen nicht als Lager für brennbare Materialien nutzen.
Treppenräume nicht zum Abstellen von Abfall- oder Wertstoffsammelbehältern nutzen!
Sollte im Fall der Fälle das Treppenhaus nicht mehr begehbar sein, werden von der Feuerwehr Leitern zur Rettung der Hausbewohner vorgenommen. Sie stellen den sogenannten „Zweiten Rettungsweg" dar. Machen Sie dabei am Fenster oder auf dem Balkon auf sich aufmerksam. Damit die Feuerwehr Leitern aufstellen kann, müssen Flächen außerhalb des Hauses frei sein. Auch hier gilt: Stellflächen nicht zuparken oder zustellen! Drehleiter- bzw. Hubrettungsfahrzeuge sind auf diese Stellflächen angewiesen.
Achten Sie deshalb täglich darauf das Rettungswege im Gebäude und außenliegende Feuerwehrzufahrten Ihren Zweck erfüllen und jederzeit nutzbar sind.
Wenn es im Zimmer, in der Wohnung oder im Gebäude brennt, bleibt oft nur noch der direkte Weg nach draußen. Damit eine Flucht für die Bewohner aber möglich ist, müssen die Rettungswege im Haus funktionsfähig sein. In der Regel muß der Treppenraum, durch den man alltäglich seine Wohnung erreicht, begehbar sein, daß heißt frei von "Gerümpel". Im Notfall - wenn jeder um sein Leben rennt, kann solches "Gerümpel" zu erheblichen Störungen des Flucht- oder Rettungsverlaufes führen. Darüber hinaus gilt es folgende Ratschläge zu beachten:
An den Treppenraum angrenzende Kellertüren stets geschlossen halten, erst recht, wenn es sich baurechtlich um feuerhemmende „Brandschutztüren" handelt.
Den Raum unter Treppenpodesten oder -absätzen nicht als Lager für brennbare Materialien nutzen.
Treppenräume nicht zum Abstellen von Abfall- oder Wertstoffsammelbehältern nutzen!
Sollte im Fall der Fälle das Treppenhaus nicht mehr begehbar sein, werden von der Feuerwehr Leitern zur Rettung der Hausbewohner vorgenommen. Sie stellen den sogenannten „Zweiten Rettungsweg" dar. Machen Sie dabei am Fenster oder auf dem Balkon auf sich aufmerksam. Damit die Feuerwehr Leitern aufstellen kann, müssen Flächen außerhalb des Hauses frei sein. Auch hier gilt: Stellflächen nicht zuparken oder zustellen! Drehleiter- bzw. Hubrettungsfahrzeuge sind auf diese Stellflächen angewiesen.
Achten Sie deshalb täglich darauf das Rettungswege im Gebäude und außenliegende Feuerwehrzufahrten Ihren Zweck erfüllen und jederzeit nutzbar sind.