Kommt die Feuerwehr auch bei Wespen / Bienen?
Bienenstich bitte nur zum Kaffee!
Wespen, Bienen und ähnliche Insekten, (sogenannte Hymenopteren) stellen keine Gefahr dar. Alle Hymenopteren können stechen. Dies ist zwar schmerzhaft, jedoch in der Regel nicht besonders gefährlich oder gar tödlich. Lediglich für Menschen mit Insektengiftallergie (2- 3% der Bevölkerung) können Stiche schwerwiegende Folgen haben.
Hymenopteren üben eine wichtige Bestandsregelung bei Ernte- und Forstschädlingen aus und bestäuben zahlreiche Wild- und Kulturpflanzen. Wespen unterstehen dem allgemeinen Schutz, eine Vielzahl von Arten sogar einem besonderen Schutz. Das heißt, ohne einen triftigen Grund dürfen Nester nicht entfernt werden. Bei der Umsiedelung oder gar Beseitigung eines Hornissen- oder Hummelnestes ist ein Antrag auf Befreiungvon den artenschutzrechtlichen Verboten erforderlich.
Die Feuerwehr rückt zu Wespennestern u.ä. nur dann aus, wenn eine akute Gefahr vorliegt. Eine Gefahr durch Hymenopteren ist dann gegeben, wenn die Nutzer einer Einrichtung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und sich dadurch vor dem Insektenbefall nicht ausreichend schützen können. Dies ist z.B. in Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen gegeben.
Hymenopteren leben nur wenige Monate, daher kann man die Nester im Herbst problemlos entfernen und umsiedeln, sie sind um diese Jahreszeit verlassen und stellen keine Gefahr mehr dar.
Beratung und Hilfe erhalten Sie bei diversen Umweltverbänden, dem Imker Ihres Vertrauens, und nur bei oben beschriebener Gefahrensituation unter den Ihnen bekannten Notrufnummern.
Bienenstich bitte nur zum Kaffee!
Wespen, Bienen und ähnliche Insekten, (sogenannte Hymenopteren) stellen keine Gefahr dar. Alle Hymenopteren können stechen. Dies ist zwar schmerzhaft, jedoch in der Regel nicht besonders gefährlich oder gar tödlich. Lediglich für Menschen mit Insektengiftallergie (2- 3% der Bevölkerung) können Stiche schwerwiegende Folgen haben.
Hymenopteren üben eine wichtige Bestandsregelung bei Ernte- und Forstschädlingen aus und bestäuben zahlreiche Wild- und Kulturpflanzen. Wespen unterstehen dem allgemeinen Schutz, eine Vielzahl von Arten sogar einem besonderen Schutz. Das heißt, ohne einen triftigen Grund dürfen Nester nicht entfernt werden. Bei der Umsiedelung oder gar Beseitigung eines Hornissen- oder Hummelnestes ist ein Antrag auf Befreiungvon den artenschutzrechtlichen Verboten erforderlich.
Die Feuerwehr rückt zu Wespennestern u.ä. nur dann aus, wenn eine akute Gefahr vorliegt. Eine Gefahr durch Hymenopteren ist dann gegeben, wenn die Nutzer einer Einrichtung in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und sich dadurch vor dem Insektenbefall nicht ausreichend schützen können. Dies ist z.B. in Krankenhäusern, Kindergärten und Altenheimen gegeben.
Hymenopteren leben nur wenige Monate, daher kann man die Nester im Herbst problemlos entfernen und umsiedeln, sie sind um diese Jahreszeit verlassen und stellen keine Gefahr mehr dar.
Beratung und Hilfe erhalten Sie bei diversen Umweltverbänden, dem Imker Ihres Vertrauens, und nur bei oben beschriebener Gefahrensituation unter den Ihnen bekannten Notrufnummern.